| Sie haben keine Lust schon in der Nacht
aufzustehen, um Ihrer Räum- und Streupflichten als Grundstücksbesitzer
nachzukommen. Die öffentlichen Straßen werden in der Regel vom Winterdienst
während der kalten Jahreszeit von Schnee und Eis befreit. Doch was
ist mit den Gehwegen und den Parkplätzen? Dafür ist der Grundstücksbesitzer
zuständig. Auch in diesem Jahr können
wir Ihnen wieder unseren bewährten Schneeräum- und Streudienst zu
sehr günstigen Konditionen anbieten. Unser Maschinenpark ist für
diesen Dienst bestens ausgestattet. Es stehen uns Fahrzeuge mit
Bürsten , Fahrzeuge mit Räumschilden sowie Streugeräte zur Verfügung
Auch kleinere Flächen können wir mit unseren
Fahrzeugen Räumen.
Sie können mit uns Wartungsverträgen für die
Wintersaison abschließen, oder Sie rufen uns einfach an, wenn Sie
die manuelle Schneebeseitigung nicht mehr bewältigen. |